Private Krankenzusatzversicherung für Reisen

Gesetzlich Versicherte haben nur dann im Ausland einen Krankenversicherungsschutz, wenn zwischen Deutschland und dem anderen Land ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung besteht. Ein solches Abkommen besteht grundsätzlich mit den Ländern der EU und den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie einigen weiteren Ländern in Europa.
Der Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland richtet sich aber nach dem jeweiligen nationalen Recht, weshalb auch trotz des Sozialversicherungsabkommen hohe Kosten entstehen können, da in einigen Ländern beispielsweise nur die Hälfte der anfallenden Kosten übernommen wird. Außerhalb Europas ist der Krankenversicherungsschutz sogar noch geringer, hier werden oftmals gerade nur die notwendigsten Leistungen übernommen und alles was nicht der direkten Rettung des Lebens dient, wird gesondert in Rechnung gestellt. Fünfstellige Beträge und mehr können so sehr leicht zusammen kommen. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird von Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen, so dass auch hier hohe Kosten entstehen können, wenn beispielsweise die Betreuung durch einen Arzt während des Rückflugs notwendig ist.

Hier springt die private Krankenzusatzversicherung ein: Personen, die im Ausland unterwegs sind, tun deswegen gut daran eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, die die im Ausland bei Krankheit und Unfall entstehenden Kosten übernimmt und darüber hinaus noch den Rücktransport ins Ausland bezahlt. Auch für privat Versicherte ist eine private Krankenzusatzversicherung sinnvoll, da nicht jede private Krankenvollversicherung automatisch auch im Ausland einspringt. Sehr wichtig ist vor allem, dass die private Krankenzusatzversicherung einen Rücktransport nach Deutschland beinhaltet. Die private Krankenzusatzversicherung kostet oftmals nur einen einstelligen oder niedrigen zweistelligen Eurobereich im Jahr und kann im Krankheitsfall oder bei einem Unfall sehr viele tausend Euro einsparen. Informationen finden Sie hier. Ausgeschlossen von privaten Krankenzusatzversicherungen sind gezielte Reisen ins Ausland zwecks Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

Wer dagegen längerfristig aus beruflichen oder akademischen Gründen im Ausland seinen Aufenthalt hat, muss in aller Regel eine Krankenversicherung im jeweiligen Land abschließen, da die deutsche Krankenversicherung dann erlischt und die private Krankenzusatzversicherung Höchstaufenthaltszeiten hat.